VVK ab 18€ zzgl. Gebühren
AK: 25€
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
Die Silvesterparty bei kabelmetal! Feiere mit uns auf 2 Dancefloors ins neue Jahr!
Freu dich auf fröhliche und ungezwungene Stimmung, Mitternachtssekt und ausgelassene Feierlaune bis in die frühen Morgenstunde!
Ab ca. 20 Uhr legt DJ+VJ André in der Halle los!
Er präsentiert euch zum Teil aufwändig aufbereitete Pop-u. Rock Musikvideos mit Hits und Krachern der letzten Jahrzehnte! Und das Ganze über eine tolle Soundanlage und auf einer Großbildleinwand! Sicherlich hat er sich auch ein paar kleine Besonderheiten ausgedacht, lassen wir uns von ihm überraschen!
Ab ca. 21 Uhr in der Destille:
DJ Joachim präsentiert euch die beliebte und auch überregional sehr bekannte "SHINE ON...!", die seit der Geburtsstunde von kabelmetal in 2013 bei uns am Start ist! Freut euch auf Perlen aus dem Bereich des Classicrock, mit Schwerpunkt 70s!
Auch wenn die Musik des Abends sehr vielfältig wird, so gibt es doch Grenzen:
Schlager, Ballermann und Co., Techno werdet ihr bei unserer Silvesterparty nicht hören!
Ihr habt Musikwünsche? Bitte bis spätestens 23.12. an: musikwunsch.silvester@t-online.de *ohne Garantie auf Erfüllung!
VVK: 18€ zzgl. Gebühren; Abendkasse. 25€. Der Silvestersekt ist im Preis enthalten.
Dresscode: Gibt es keinen! Unsere Party ist geprägt durch Ungezwungenheit &
Natürlichkeit. Genau das ist der Grund, warum sich die Gäste zwischen 20 und Ü60 so pudelwohl bei uns fühlen! Alter egal, Aussehen & Outfit egal, Tanzen & feiern
ist angesagt! Und das alles komplett friedlich & stressfrei!
"Think green": Weil kabelmetal in einem sensiblen und schützenswerten
Naturschutzgebiet (den Siegauen) liegt, verzichten wir auf ein Feuerwerk!
Wir hoffen auf eurer Verständnis!
Wir freuen uns auf eine tolle Party ins neue Jahr mit euch!
Ihr habt noch Fragen: mail@kabelmetal.de
Facebookevent: https://www.facebook.com/events/1681998096092105
Veranstalter: kabelmetal gGmbH
Veranstaltungsdatum
2025 - 2026
Beginn der Veranstaltung


Gefördert mit Mitteln der
Städtebauförderung durch:
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Beschlusses des Landtages Nordrhein-Westfalen.